Darf man während / wegen Krankheit gekündigt werden? Ihre Rechte & Optionen

Darf man während Krankheit gekündigt werden

Das Wichtigste im Überblick

Die Ausgangssituation: Zwischen Angst und Unsicherheit

Wenn Sie krank sind und eine Kündigung erhalten oder befürchten, befinden Sie sich in einer äußerst belastenden Situation. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen existenzielle Sorgen und Zukunftsängste hinzu. Viele unserer Mandanten berichten von Gefühlen der Machtlosigkeit gegenüber dem Arbeitgeber und Zweifeln an der eigenen Leistungsfähigkeit.

Wir verstehen diese Sorgen und möchten Ihnen versichern: Sie sind nicht schutzlos! Das deutsche Arbeitsrecht bietet Ihnen wichtige Rechte und Schutzmaßnahmen. Mit fachkundiger Unterstützung können Sie Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten.

Rechtliche Grundlagen: Wann darf man wegen Krankheit gekündigt werden?

Ob man wegen einer Krankheit gekündigt werden darf, unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind:

  • § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Regelt die Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte Kündigung
  • § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Bestimmt die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung
  • § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG): Sichert den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • § 167 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Schreibt das betriebliche Eingliederungsmanagement vor

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann nur dann sozial gerechtfertigt sein, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Negative Gesundheitsprognose: Es muss eine begründete Prognose vorliegen, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten auch in Zukunft zu erwarten sind.
  2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen: Die Arbeitsunfähigkeit muss zu konkreten, schwerwiegenden Störungen im Betriebsablauf oder zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastungen führen.
  3. Interessenabwägung: Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegen.

Die Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt beim Arbeitgeber.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Es ist durchzuführen, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Obwohl die Durchführung eines BEM keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung ist, hat es erhebliche Auswirkungen auf die Darlegungslast des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess. Das BAG hat in mehreren Urteilen (z.B. 13.05.2015 – 2 AZR 565/14; 20.11.2014 – 2 AZR 755) die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM und dessen Bedeutung für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung konkretisiert.

Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist in der Regel erforderlich, um die Verhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung darzulegen. Andernfalls droht die Unwirksamkeit der Kündigung.

Handlungsempfehlungen: So schützen Sie Ihre Rechte

Um im Krankheitsfall bestmöglich geschützt zu sein, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Dokumentieren Sie sorgfältig alle Krankmeldungen und ärztlichen Atteste.
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.
  3. Nehmen Sie aktiv am betrieblichen Eingliederungsmanagement teil, wenn es Ihnen angeboten wird.
  4. Prüfen Sie, ob in Ihrem Fall besondere Schutzrechte greifen (z.B. bei Schwerbehinderung).
  5. Holen Sie bei Erhalt einer Kündigung umgehend fachanwaltlichen Rat ein – die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen!

Unsere Erfahrung: Faire Lösungen sind möglich

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich, Johanna Kröber, in meiner langjährigen Praxis zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fällen krankheitsbedingter Kündigungen vertreten. Unsere Erfahrung zeigt: Mit der richtigen Strategie lassen sich oft positive Ergebnisse erzielen.

In vielen Fällen konnten wir unrechtmäßige Kündigungen erfolgreich anfechten und Arbeitsplätze erhalten. Wo dies nicht möglich war, haben wir häufig substantielle Abfindungen für unsere Mandanten ausgehandelt. Besonders erfolgreich waren wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen schwerbehinderter Arbeitnehmer und bei Kündigungen während der Elternzeit.

Unser Ansatz: Wir analysieren Ihre individuelle Situation detailliert und entwickeln darauf aufbauend eine maßgeschneiderte Strategie. Je nach Fall kann dies bedeuten:

  • Die Anfechtung einer unrechtmäßigen Kündigung vor dem Arbeitsgericht
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag mit fairer Abfindung
  • Die Begleitung bei der stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
  • Präventive Beratung, wie Sie Ihre Rechte wahren können, ohne das Arbeitsverhältnis zu gefährden

Unser Ziel ist es stets, die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen – sei es der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder ein fairer finanzieller Ausgleich.

Warum fachanwaltliche Unterstützung entscheidend ist

In der komplexen Materie des Arbeitsrechts kann professionelle Unterstützung den entscheidenden Unterschied machen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht:

  • Kennt die aktuellsten Gesetze und Rechtsprechung
  • Kann Ihre Situation rechtlich präzise einordnen
  • Erkennt Handlungsoptionen, die Ihnen möglicherweise entgangen wären
  • Vertritt Ihre Interessen souverän gegenüber dem Arbeitgeber und vor Gericht
  • Nimmt Ihnen in einer ohnehin belastenden Situation viel Druck und Unsicherheit

Nicht zuletzt gibt Ihnen fachanwaltliche Unterstützung die Sicherheit, dass Ihre Rechte optimal gewahrt werden.

Wie geht es nach der Kontaktaufnahme weiter?

Wenn Sie sich für eine Beratung bei Kröber & Roth Rechtsanwälte entscheiden, können Sie folgende Schritte erwarten:

  1. Wir vereinbaren zeitnah einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  2. In diesem Gespräch analysieren wir anhand Ihrer Unterlagen Ihre individuelle Situation.
  3. Wir erläutern Ihnen verständlich die rechtliche Lage und Ihre Optionen.
  4. Gemeinsam entwickeln wir eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie.
  5. Mit Ihrer Zustimmung leiten wir umgehend die nötigen rechtlichen Schritte ein.

Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Klarheit und Sicherheit zu vermitteln. Sie sollen sich darauf verlassen können, dass Ihre Interessen in den besten Händen sind.

Lassen Sie sich kompetent beraten

Eine Kündigung während der Krankheit muss nicht das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten. Das Arbeitsrecht bietet Ihnen wichtige Schutzrechte – nutzen Sie diese! Mit fachkundiger Unterstützung können Sie Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten und faire Lösungen erreichen.

Zögern Sie nicht, sich von uns beraten zu lassen, wenn Sie unsicher sind, ob man Ihnen während Ihrer Krankheit kündigen darf. Gerade im Arbeitsrecht sind die Fristen oft kurz, schnelles Handeln kann entscheidend sein. Wir von Kröber & Roth Rechtsanwälte stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, um gemeinsam die für Sie beste Lösung zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen entstehen und seine Interessen die des Arbeitnehmers überwiegen.

Es gibt keinen generellen Kündigungsschutz für die Dauer einer Krankschreibung. Allerdings muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllen.

Eine negative Gesundheitsprognose liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung davon auszugehen ist, dass Ihre Erkrankung langfristig andauern wird und keine baldige Genesung in Sicht ist.

Das BEM ist keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. Es konkretisiert jedoch das ultima-ratio-Prinzip des Kündigungsschutzrechts. Ein Arbeitgeber, der kein BEM durchgeführt hat, wird vor Gericht große Schwierigkeiten haben, die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung zu begründen.

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten!

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Oft lässt sich jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder eines Gerichtsverfahrens eine Abfindungszahlung erreichen.

Ja, bei schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten ist für eine Kündigung die vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes erforderlich.

Ihr Urlaubsanspruch bleibt grundsätzlich bestehen. Bei längerer Krankheit kann er allerdings unter bestimmten Umständen verfallen.

Eine Krankschreibung ist eine ärztliche Empfehlung, nicht zu arbeiten. Fühlen Sie sich arbeitsfähig, sollten Sie dies mit Ihrem Arzt besprechen. Keinesfalls sollten Sie gegen ärztlichen Rat arbeiten.

Bleiben Sie ruhig und holen Sie sofort fachanwaltlichen Rat ein. Unterschreiben Sie nichts ohne vorherige Prüfung. Dokumentieren Sie den Erhalt der Kündigung sowie alle weiteren Schritte sorgfältig.

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