Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten und sind unsicher, ob Sie unterschreiben sollen? Befürchten Sie, dass die Bedingungen nicht fair sind?
Aufhebungsverträge können für beide Seiten vorteilhaft sein, bergen aber auch erhebliche Risiken für Arbeitnehmer. Viele Verträge enthalten versteckte Nachteile oder unvorteilhafte Klauseln, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Als Anwalt für Aufhebungsvertrag prüfe ich jeden Vertrag sorgfältig und verhandle bessere Bedingungen für Sie. Ein ungeprüfter Aufhebungsvertrag kann zu Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, niedrigen Abfindungen oder anderen Nachteilen führen. Gleichzeitig bieten Aufhebungsverträge oft Verhandlungsspielraum für bessere Konditionen. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich alle Tricks und Fallen in Aufhebungsverträgen. Ich kann beurteilen, ob der Vertrag fair ist und welche Verbesserungen möglich sind. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten können wir Ihnen bundesweit helfen. Unterschreiben Sie nie ungeprüft – lassen Sie sich professionell beraten.
Jeder Aufhebungsvertrag wird von uns Klausel für Klausel geprüft. Dabei analysieren wir alle Bestimmungen und bewerten sie im Hinblick auf Ihre Interessen. Wir prüfen die Abfindungshöhe, Kündigungsfristen, Freistellungsregelungen und alle weiteren Vereinbarungen. Besonders achten wir auf versteckte Nachteile wie Rückzahlungsklauseln, Wettbewerbsverbote oder ungünstige Zeugnisregelungen. Wir bewerten auch die steuerlichen Auswirkungen und die Folgen für Ihr Arbeitslosengeld. Sie erhalten eine detaillierte Analyse mit allen Vor- und Nachteilen des Vertrags. Dabei erklären wir Ihnen verständlich, was jede Klausel bedeutet und wie sie sich auf Ihre Situation auswirkt. Unser Ziel ist es, Ihnen vollständige Transparenz zu verschaffen.
Aufhebungsverträge sind fast immer verhandelbar. Wir führen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und setzen bessere Bedingungen durch. Dabei nutzen wir unsere Verhandlungserfahrung und kennen die Argumente, die bei Arbeitgebern wirken. Wir verhandeln nicht nur höhere Abfindungen, sondern auch bessere Konditionen bei Freistellung, Zeugnis und anderen Punkten. Oft können wir auch ungünstige Klauseln streichen oder abschwächen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Verhandlungsposition und die Interessen des Arbeitgebers. Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Viele Arbeitgeber sind bereit, bessere Bedingungen zu akzeptieren, wenn sie professionell und fundiert vorgetragen werden.
Aufhebungsverträge können zu Sperrfristen beim Arbeitslosengeld führen. Wir beraten Sie über diese Risiken und zeigen Ihnen, wie sie vermieden werden können. Dabei prüfen wir, ob ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vorliegt, der eine Sperrfrist verhindert. Wir beraten Sie auch über die optimale Gestaltung des Vertrags, um Nachteile zu vermeiden. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit. Wir zeigen Ihnen auch alternative Lösungen auf, falls der Aufhebungsvertrag nicht optimal ist. Unser Ziel ist es, Ihnen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Aufhebungsverträge werden oft mit Zeitdruck angeboten. Wir analysieren die gesetzten Fristen und bewerten, ob sie angemessen sind. Dabei prüfen wir auch, ob Sie ausreichend Bedenkzeit haben. Wir können auch Fristverlängerungen verhandeln, wenn mehr Zeit für die Prüfung erforderlich ist. Dabei berücksichtigen wir die Komplexität des Vertrags und die Tragweite der Entscheidung. Wir informieren Sie auch über Ihre Rechte bei zu kurzen Fristen. Unser Ziel ist es, Ihnen ausreichend Zeit für eine wohlüberlegte Entscheidung zu verschaffen.
Aufhebungsverträge enthalten oft problematische Klauseln, die für Arbeitnehmer nachteilig sind. Wir identifizieren solche Klauseln und schützen Sie vor ihren Auswirkungen. Dazu gehören überzogene Wettbewerbsverbote, unfaire Rückzahlungsklauseln oder benachteiligende Zeugnisregelungen. Wir zeigen auf, welche Klauseln unwirksam sind und welche geändert werden sollten. Dabei argumentieren wir rechtlich fundiert und setzen auf Verhandlungen. Oft können wir problematische Klauseln streichen oder entschärfen. Unser Ziel ist es, Sie vor späteren Problemen zu schützen.
Bereits vor Erhalt eines Aufhebungsvertrags können wir Sie beraten. Wir erklären Ihnen, was Sie bei Verhandlungen beachten sollten und welche Punkte wichtig sind. Dabei bereiten wir Sie auf mögliche Angebote vor und entwickeln Verhandlungsstrategien. Wir zeigen Ihnen auch Alternativen zum Aufhebungsvertrag auf. Präventive Beratung kann Ihnen helfen, bessere Ergebnisse zu erzielen. Wir unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung auf Gespräche mit dem Arbeitgeber. Unser Ziel ist es, Sie optimal auf die Verhandlungen vorzubereiten.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert, faire Bedingungen zu akzeptieren, setzen wir uns für Sie ein. Wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln Strategien zur Durchsetzung. Dabei berücksichtigen wir auch alternative Lösungen wie Kündigungsschutzklage oder andere rechtliche Schritte. Wir zeigen dem Arbeitgeber auf, welche Risiken er bei unfairen Angeboten eingeht. Oft können wir durch geschickte Argumentation bessere Bedingungen durchsetzen. Unser Ziel ist es, für Sie eine faire Lösung zu erreichen.
Senden Sie uns den Aufhebungsvertrag zu. Wir prüfen ihn sofort und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Chancen und Risiken.
Wir analysieren den Vertrag umfassend und entwickeln eine Strategie für Verbesserungen. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren.
Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber über bessere Bedingungen und optimieren den Vertrag in Ihrem Interesse.
Die Kanzlei Kröber & Roth ist spezialisiert auf Arbeitnehmervertretung und Aufhebungsverträge. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung habe ich unzählige Aufhebungsverträge geprüft und optimiert. Meine internationale Ausbildung und Berufserfahrung ermöglichen es mir, auch komplexe Verträge kompetent zu bewerten. Ich kenne alle Tricks und Fallen in Aufhebungsverträgen und kann Sie optimal schützen. Dabei setze ich auf schnelle Bearbeitung, denn bei Aufhebungsverträgen ist oft Eile geboten. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Digitale Vertragsprüfung und Telefonberatung machen eine persönliche Anreise meist überflüssig. Unsere Kanzlei steht für kompetente Beratung und erfolgreiche Verhandlungen. Wir kämpfen für faire Bedingungen und optimale Abfindungen. Durch unsere Spezialisierung auf Arbeitnehmervertretung kennen wir alle Verhandlungstricks und können Ihnen helfen, das Beste aus Ihrem Aufhebungsvertrag herauszuholen.
Professionelle Beratung kann den Unterschied zwischen einem schlechten und einem guten Aufhebungsvertrag bedeuten. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen alle Fallstricke und können bessere Bedingungen verhandeln. Ohne fachkundige Hilfe unterschreiben viele Arbeitnehmer nachteilige Verträge und verschenken Geld. Schnelle Bearbeitung ist wichtig, da Aufhebungsverträge oft unter Zeitdruck angeboten werden. Eine professionelle Vertretung kann oft erheblich bessere Ergebnisse erzielen als Eigenversuche.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ich kann die Rechtsanwältin nur wärmstens empfehlen! Sie ist äußerst kompetent, professionell und immer freundlich im Umgang. Besonders beeindruckend ist ihre ständige Erreichbarkeit – sie ist zeitlich flexibel und immer für ihre Mandanten da, egal zu welcher Tageszeit. Das gibt einem ein sehr gutes Gefühl, in guten Händen zu sein, da man sich auf ihre Unterstützung verlassen kann, wann immer man sie braucht. Ihre klare Kommunikation und schnelle Reaktionszeit haben den gesamten Prozess deutlich erleichtert. Ich bin äußerst zufrieden mit ihrer Arbeit und würde sie jederzeit wieder kontaktieren. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Bewertung von anwalt.de
Ich bin Frau Kröber sehr dankbar für ihre großartige Unterstützung. Noch am selben Tag stand sie mir telefonisch zur Seite, als es um die schwierige Situation rund um die Kündigung nach meiner Elternzeit ging. Frau Kröber ist äußerst zuverlässig, jederzeit erreichbar und setzt sich mit großem Engagement für ihre Mandant:innen ein. Dank ihrer Unterstützung haben wir den Fall vor Gericht gewonnen, dafür mein herzlichster Dank! Ich kann Frau Kröber uneingeschränkt und mit bestem Gewissen weiterempfehlen.
Bewertung von anwalt.de
Frau Kröber hat mich im Rechtsstreit mit meinem alten Arbeitgeber vertreten. Das hat sie überragend gemacht! Von Kommunikation bis zum aufsetzen von Schreiben war alles bei Frau Kröber überragend. Ich war noch meine Emails an Checken, da war Frau Kröber schon fertig mit der Klage. Ich kann mit besten Gewissen Frau Kröber weiter empfehlen und würde jederzeit wieder kommen. Vielen Dank für Ihre Arbeit Sie waren wirklich die beste Anwältin die ich je hatte.
Bewertung von anwalt.de
Frau Kröber hat mich bei meinen Ausstiegsverhandlungen hervorragend beraten und ist fachlich super aufgestellt. Auch was die soziale Kompetenz angeht, ist Frau Kröber eine Bank. Gerade bei so hochemotionalen Themen, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, oder Aufhebungsvertragsverhandlungen und andere Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, ist das ein für mich wichtiger Faktor, den Frau Kröber jederzeit mit berücksichtigt hat. Sollte ich jemals wieder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht benötigen, ist Frau Kröber mein erster Ansprechpartner. Herzlichen Dank für die jederzeit sehr gute Unterstützung, liebe Frau Kröber.
Bewertung von anwalt.de
Bei großen Problemen mit meinem Arbeitgeber, benötigte ich dringend rechtlichen Beistand. Frau Kröber stand mir noch am gleichen Tag telefonisch zur Seite und beruhigte mich auf sehr menschliche Weise, wofür ich ihr sehr dankbar bin. In dem gesamten Zeitraum wurde ich fantastisch beraten und begleitet. Frau Kröber ist unglaublich kompetent und authentisch, sie hat durch ihren Ehrgeiz sogar ein besseres Ergebnis erzielt als wir gehofft haben. Wir werden bei Problemen immer wieder die Kanzlei aufsuchen. Wir sind ihr für alles unglaublich dankbar und möchten uns einfach auf diesem Wege nochmals bedanken.
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Ich bin äußerst dankbar für die hervorragende Unterstützung durch Frau Kröber. Sie hat mich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Angelegenheit gegenüber meinem Arbeitgeber mit höchster Effizienz vertreten. Ihre Professionalität und Expertise waren dabei wirklich beeindruckend. Besonders hervorheben möchte ich ihre Erreichbarkeit – sie war stets für mich da und hat sich umgehend um jede Frage und jedes Anliegen gekümmert. Darüber hinaus hat sie mit viel Einfühlungsvermögen agiert und mir das Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Dank ihrer Unterstützung konnte ich diese Herausforderung erfolgreich meistern. Ich kann Frau Kröber uneingeschränkt weiterempfehlen!
Bewertung von anwalt.de
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sie können das Angebot auch ablehnen.
Als Faustregel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Oft sind aber höhere Abfindungen durchsetzbar.
Das hängt von den Umständen ab. Mit geschickter Vertragsgestaltung können Sperrfristen oft vermieden werden.
Grundsätzlich nein, es sei denn, er kam unter Täuschung oder Drohung zustande. Deshalb ist vorherige Prüfung wichtig.
Für die Unterschrift gibt es keine gesetzlichen Fristen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich ausreichend Bedenkzeit.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Wir beraten Sie über die Vor- und Nachteile beider Optionen.
Ja, Aufhebungsverträge sind fast immer verhandelbar. Oft können bessere Bedingungen durchgesetzt werden.
Nein, aber eine Sperrfrist kann entstehen. Wir beraten Sie, wie diese vermieden werden kann.
Problematisch sind überzogene Wettbewerbsverbote, unfaire Rückzahlungsklauseln oder benachteiligende Zeugnisregelungen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Für wichtige Entscheidungen sollten Sie sich mehrere Tage Zeit nehmen.
Johanna Kröber
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to