Ihre Rechte bei Krankheit

Anwalt für leidensgerechten Arbeitsplatz

Gesundheitliche Einschränkungen am Arbeitsplatz? Professionelle Durchsetzung Ihres Rechts auf leidensgerechte Beschäftigung deutschlandweit

Johanna Kröber

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Professioneller Schutz bei gesundheitlichen Einschränkungen

Haben Sie gesundheitliche Probleme, die Ihre Arbeit beeinträchtigen? Droht Ihnen eine krankheitsbedingte Kündigung?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz, der seine gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt. Viele Arbeitgeber kennen ihre Pflichten nicht oder ignorieren sie, um Kosten zu sparen. Als Anwalt für einen leidensgerechten Arbeitsplatz sorge ich dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden und Sie trotz Erkrankung weiterarbeiten können. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse erkrankter Arbeitnehmer anzupassen, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Verpflichtung wird oft missachtet, obwohl sie rechtlich bindend ist. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich alle Strategien, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und notwendige Anpassungen durchzusetzen. Dabei berücksichtige ich sowohl die arbeitsrechtlichen als auch die sozialrechtlichen Aspekte. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten können wir Ihnen bundesweit helfen. Lassen Sie sich nicht entmutigen – oft sind die Möglichkeiten größer, als Sie denken.

Umfassende Beratung für leidensgerechte Arbeitsplätze

Prüfung und Durchsetzung von Arbeitsplatzanpassungen

Wir prüfen umfassend, welche Anpassungen an Ihrem Arbeitsplatz erforderlich und zumutbar sind. Dabei berücksichtigen wir Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und die betrieblichen Möglichkeiten. Wir fordern vom Arbeitgeber konkrete Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplätze, spezielle Software oder flexible Arbeitszeiten. Viele Anpassungen sind kostengünstiger als eine Kündigung und bringen beiden Seiten Vorteile. Wir setzen diese Anpassungen durch Verhandlungen oder rechtliche Schritte durch. Dabei nutzen wir alle gesetzlichen Möglichkeiten und Förderprogramme. Unser Ziel ist es, Ihnen einen Arbeitsplatz zu verschaffen, an dem Sie trotz Einschränkungen erfolgreich arbeiten können. Wir berücksichtigen auch zukünftige Entwicklungen Ihrer Erkrankung und sorgen für nachhaltige Lösungen.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Wir prüfen, ob der Arbeitgeber alle milderen Mittel ausgeschöpft hat, bevor er kündigt. Dazu gehört insbesondere die Prüfung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Wir zeigen auf, welche Anpassungen möglich und zumutbar sind. Oft können wir durch fundierte Argumentation Kündigungen verhindern. Wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde, wehren wir sie ab und kämpfen für Ihren Arbeitsplatz. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln die optimale Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine faire Abfindung zu erreichen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Arbeitsplatzanpassungen. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und setzen sie durch. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Instrument zur Arbeitsplatzerhaltung. Wir unterstützen Sie bei BEM-Verfahren und sorgen dafür, dass sie erfolgreich durchgeführt werden. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Interessen gewahrt werden und sinnvolle Maßnahmen entwickelt werden. Wenn das BEM-Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, können wir dies als Argument gegen eine Kündigung nutzen. Unser Ziel ist es, alle Möglichkeiten für Ihren Arbeitsplatzerhalt zu nutzen.

Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen haben oft Anspruch auf Hilfsmittel und Arbeitsplatzhilfen. Wir prüfen, welche Hilfsmittel erforderlich sind und wer die Kosten trägt. Oft können Kosten von der Rentenversicherung, dem Integrationsamt oder anderen Stellen übernommen werden. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung dieser Hilfen. Dabei berücksichtigen wir auch neueste technische Entwicklungen und innovative Lösungen. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Arbeitsplatzausstattung zu verschaffen, die Ihre Einschränkungen kompensiert.

Wir führen Verhandlungen mit Arbeitgebern über die Gestaltung leidensgerechter Arbeitsplätze. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung und Verhandlungskompetenz. Wir zeigen dem Arbeitgeber auf, welche Vorteile eine Arbeitsplatzanpassung hat und wie Kosten minimiert werden können. Oft können wir durch geschickte Verhandlungen Win-Win-Situationen schaffen. Wir berücksichtigen auch die Interessen des Arbeitgebers und suchen nach kreativen Lösungen. Dabei nutzen wir auch Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote. Unser Ziel ist es, einvernehmliche Lösungen zu finden, die beiden Seiten nutzen.

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit ist oft schwierig. Wir unterstützen Sie bei der Wiedereingliederung und sorgen für einen reibungslosen Übergang. Dabei berücksichtigen wir Ihre aktuelle Leistungsfähigkeit und die Anforderungen des Arbeitsplatzes. Wir entwickeln individuelle Wiedereingliederungspläne und verhandeln mit dem Arbeitgeber über die Umsetzung. Auch die schrittweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) unterstützen wir. Unser Ziel ist es, Ihnen eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Wenn außergerichtliche Verhandlungen nicht erfolgreich sind, gehen wir gerichtlich vor. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten um leidensgerechte Arbeitsplätze und kämpfen für Ihre Rechte. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und setzen unsere Erfahrung ein. Vor Gericht argumentieren wir überzeugend und sammeln alle erforderlichen Beweise. Wir bereiten den Fall sorgfältig vor und entwickeln die optimale Strategie. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen einen angemessenen Arbeitsplatz zu verschaffen.

So sichern wir Ihren leidensgerechten Arbeitsplatz

Analyse Ihrer Situation

Wir analysieren Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes. Dabei bewerten wir die Anpassungsmöglichkeiten.

Entwicklung von Lösungen

Basierend auf der Analyse entwickeln wir konkrete Vorschläge für Arbeitsplatzanpassungen und prüfen Finanzierungsmöglichkeiten.

Durchsetzung

Wir setzen die Lösungen durch Verhandlungen oder rechtliche Schritte durch und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Ihre Expertin für leidensgerechte Arbeitsplätze

Die Kanzlei Kröber & Roth ist spezialisiert auf Arbeitnehmervertretung und komplexe arbeitsrechtliche Fragen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung habe ich viele Fälle zu leidensgerechten Arbeitsplätzen erfolgreich bearbeitet. Meine internationale Ausbildung und Berufserfahrung ermöglichen es mir, auch komplexe Fälle kompetent zu bewerten. Ich kenne alle rechtlichen Möglichkeiten und kann Sie optimal unterstützen. Dabei arbeite ich eng mit Medizinern, Ergotherapeuten und anderen Fachleuten zusammen. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Unsere Kanzlei steht für kompetente Beratung und menschliche Betreuung. Wir verstehen, dass gesundheitliche Probleme belastend sind und unterstützen Sie mit Empathie und Engagement. Durch unsere Spezialisierung auf Arbeitnehmervertretung kennen wir alle Möglichkeiten und können Ihnen helfen, trotz Erkrankung beruflich erfolgreich zu bleiben.

Warum professionelle Hilfe wichtig ist

Professionelle Beratung kann Ihren Arbeitsplatz retten und Ihre berufliche Zukunft sichern. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen alle rechtlichen Möglichkeiten und können diese optimal nutzen. Ohne fachkundige Hilfe gehen viele Ansprüche verloren und Arbeitnehmer werden unnötig gekündigt. Frühzeitige Beratung kann Probleme vermeiden und präventive Lösungen schaffen. Eine professionelle Vertretung kann oft bessere Ergebnisse erzielen als Eigenversuche.

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufige Fragen zu leidens­gerechten Arbeitsplätzen

Ein Arbeitsplatz, der an die gesundheitlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers angepasst ist und eine Beschäftigung trotz Erkrankung ermöglicht.

Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist.

Oft können Kosten von der Rentenversicherung, dem Integrationsamt oder anderen Stellen übernommen werden.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren zur Arbeitsplatzerhaltung bei längerer oder wiederholter Krankheit.

Ja, Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine leidensgerechte Beschäftigung.

Dann können Sie rechtliche Schritte einleiten und die Anpassung gerichtlich durchsetzen.

Mögliche Anpassungen sind ergonomische Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten, spezielle Software oder Hilfsmittel.

Ja, Schwerbehinderte haben besonderen Kündigungsschutz und erweiterte Ansprüche auf Arbeitsplatzanpassungen.

Ja, auch bei psychischen Erkrankungen können Arbeitsplatzanpassungen erforderlich und durchsetzbar sein.

Das hängt von der Komplexität und der Kooperationsbereitschaft des Arbeitgebers ab. Oft können wir innerhalb von 2-6 Monaten Lösungen erreichen.