Schutz vor Diskriminierung

Anwalt für Gleich­behandlungs­gesetz

Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren? Professionelle Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz deutschlandweit

Johanna Kröber

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Professioneller Schutz vor Diskriminierung

Wurden Sie am Arbeitsplatz diskriminiert oder benachteiligt? Haben Sie Nachteile wegen Ihres Geschlechts, Alters, Ihrer Herkunft oder anderen Merkmalen erfahren?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung und gibt Ihnen Ansprüche auf Entschädigung. Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte nicht oder trauen sich nicht, diese durchzusetzen. Als Anwalt für Gleichbehandlungsgesetz helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Diskriminierung am Arbeitsplatz ist leider weit verbreitet und kann verschiedene Formen annehmen – von offener Benachteiligung bis hin zu subtilen Formen der Ungleichbehandlung. Das AGG verbietet Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich alle Formen der Diskriminierung und kann Ihnen helfen, sich zu wehren. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten können wir Ihnen bundesweit helfen. Lassen Sie sich Diskriminierung nicht gefallen – Sie haben Rechte, die durchgesetzt werden können.

Umfassender Schutz vor Diskriminierung

Beratung zu allen Formen der Diskriminierung

Wir beraten Sie umfassend zu allen Formen der Diskriminierung nach dem AGG. Dabei prüfen wir, ob eine Benachteiligung vorliegt und welche Ansprüche Sie haben. Diskriminierung kann sich auf verschiedene Merkmale beziehen: Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion oder sexuelle Identität. Wir analysieren Ihre Situation und bewerten, ob eine verbotene Diskriminierung vorliegt. Dabei berücksichtigen wir auch indirekte Diskriminierung, die oft schwerer zu erkennen ist. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, gegen die Diskriminierung vorzugehen. Unser Ziel ist es, Sie umfassend über Ihre Rechte aufzuklären und Sie bei der Durchsetzung zu unterstützen.

Bei Diskriminierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch. Dabei berücksichtigen wir sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Schwere der Diskriminierung und ihren Auswirkungen. Wir sammeln alle erforderlichen Beweise und dokumentieren die Diskriminierung. Dabei nutzen wir auch Zeugenaussagen und andere Beweismittel. Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber über angemessene Entschädigungen und setzen diese bei Bedarf gerichtlich durch. Unser Ziel ist es, Ihnen eine faire Entschädigung zu verschaffen.

Mobbing und Benachteiligung am Arbeitsplatz sind oft mit Diskriminierung verbunden. Wir schützen Sie vor solchen Übergriffen und setzen uns für faire Behandlung ein. Dabei entwickeln wir Strategien zur Beendigung des Mobbings und zur Wiederherstellung eines respektvollen Arbeitsklimas. Wir beraten Sie über Ihr Verhalten und unterstützen Sie bei der Dokumentation der Vorfälle. Auch bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber helfen wir Ihnen. Unser Ziel ist es, das Mobbing zu beenden und Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Diskriminierung beginnt oft schon im Bewerbungsverfahren. Wir beraten Sie, wenn Sie sich diskriminiert fühlen und prüfen, ob Ihre Rechte verletzt wurden. Stellenausschreibungen dürfen keine diskriminierenden Anforderungen enthalten. Wir analysieren Bewerbungsverfahren und identifizieren diskriminierende Praktiken. Dabei berücksichtigen wir auch subtile Formen der Diskriminierung. Wir helfen Ihnen auch dabei, Ihre Rechte im Bewerbungsverfahren durchzusetzen. Unser Ziel ist es, faire Bewerbungsverfahren sicherzustellen.

Lohnungleichheit und unfaire Beförderungspraktiken sind häufige Formen der Diskriminierung. Wir prüfen, ob Sie fair entlohnt werden und gleiche Chancen bei Beförderungen haben. Dabei vergleichen wir Ihre Situation mit der Ihrer Kollegen und identifizieren Ungleichbehandlungen. Wir setzen uns für gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit ein und kämpfen für faire Beförderungschancen. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln Strategien zur Durchsetzung. Unser Ziel ist es, Ihnen faire Behandlung und gleiche Chancen zu verschaffen.

Wer Diskriminierung anzeigt oder sich beschwert, darf nicht benachteiligt werden. Wir schützen Sie vor Vergeltungsmaßnahmen und setzen Ihre Rechte durch. Dabei beraten wir Sie über das richtige Vorgehen bei Beschwerden und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Wir achten auch darauf, dass interne Beschwerdeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Wenn Sie trotz Beschwerde benachteiligt werden, gehen wir dagegen vor. Unser Ziel ist es, Sie vor Nachteilen zu schützen und Ihre Rechte zu wahren.

Wenn außergerichtliche Verhandlungen nicht erfolgreich sind, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Wir vertreten Sie kompetent vor Gericht und kämpfen für Ihre Rechte. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und setzen unsere Erfahrung ein. Wir sammeln alle erforderlichen Beweise und bereiten den Fall sorgfältig vor. Vor Gericht argumentieren wir überzeugend und setzen uns für faire Entschädigungen ein. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

So setzen wir Ihre Rechte durch

Analyse der Diskriminierung

Wir analysieren Ihre Situation und bewerten, ob eine Diskriminierung nach dem AGG vorliegt. Dabei prüfen wir alle relevanten Umstände.

Entwicklung der Strategie

Basierend auf der Analyse entwickeln wir eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte und zur Beendigung der Diskriminierung.

Durchsetzung

Wir setzen Ihre Ansprüche durch Verhandlungen oder gerichtliche Schritte durch und kämpfen für faire Behandlung.

Ihre Expertin für Gleichbehandlungsrecht

Die Kanzlei Kröber & Roth setzt sich seit Jahren für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung ein. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung habe ich viele Diskriminierungsfälle erfolgreich bearbeitet. Meine internationale Ausbildung und Berufserfahrung haben mir ein tiefes Verständnis für Diskriminierung und deren Auswirkungen gegeben. Ich kenne alle Formen der Diskriminierung und kann Sie optimal unterstützen. Dabei setze ich auf eine sensible und verständnisvolle Beratung, denn Diskriminierung ist oft sehr belastend. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Unsere Kanzlei steht für konsequenten Kampf gegen Diskriminierung und für Gleichbehandlung. Wir nehmen jeden Fall ernst und setzen uns mit Engagement für Ihre Rechte ein. Durch unsere Spezialisierung auf Arbeitnehmervertretung kennen wir alle Strategien und können Ihnen helfen, sich erfolgreich zu wehren.

Warum professionelle Hilfe bei Diskriminierung wichtig ist

Professionelle Hilfe ist bei Diskriminierung besonders wichtig, da die Rechtslage komplex ist. Fachanwälte kennen alle Ansprüche und können diese optimal durchsetzen. Ohne fachkundige Hilfe verjähren viele Ansprüche oder werden nicht vollständig durchgesetzt. Diskriminierung zu beweisen ist oft schwierig und erfordert strategisches Vorgehen. Eine professionelle Vertretung kann oft bessere Ergebnisse erzielen und Sie vor weiterer Diskriminierung schützen.

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufige Fragen zum Gleich­behandlungs­gesetz

Das AGG verbietet Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Sie haben Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden und gegebenenfalls auf Schadensersatz für materielle Schäden.

Diskriminierung lässt sich durch Zeugen, Dokumente, E-Mails oder Vergleiche mit anderen Mitarbeitern beweisen.

AGG-Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Diskriminierung geltend gemacht werden.

Nein, Vergeltungsmaßnahmen sind verboten. Sie sind vor Benachteiligungen wegen Ihrer Beschwerde geschützt.

Indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Regelungen bestimmte Gruppen benachteiligen.

Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Diskriminierung und liegt meist zwischen 1.000 und 25.000 Euro.

Nein, Sie können direkt rechtliche Schritte einleiten. Eine interne Beschwerde kann aber sinnvoll sein.

Ein schlechtes Betriebsklima kann Indiz für Diskriminierung sein und die Entschädigungshöhe beeinflussen.

Ja, auch bei mittelbarer Diskriminierung durch scheinbar neutrale Maßnahmen können Ansprüche bestehen.