Ihr Anwalt für Arbeitnehmerrechte

Arbeitsrecht mit Herz und Kompetenz

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit internationaler Erfahrung stehe ich Ihnen bei Kündigung, Abmahnung, Lohnausfall und allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite – bundesweit und mit kostenloser Ersteinschätzung.

Johanna Kröber LL.M.

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit fundierter Expertise und persönlicher Betreuung:

Mit über 15 Jahren Berufserfahrung und internationaler Expertise setzen wir uns mit Herz und Engagement für Ihre Rechte ein. Unsere Kanzlei steht für persönliche Betreuung, schnelle Bearbeitung und transparente Kommunikation.

Warum Kanzlei Kröber & Roth?

betriebsbedingte kündigung trotz neueinstellung
Betriebsbedingte Kündigung und gleichzeitig stellt Ihr Arbeitgeber neue Mitarbeiter ein? Dieses widersprüchliche Verhalten wirft ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Entlassung auf. Erfahren Sie in unserem Beitrag, unter welchen Umständen zeitnahe Neueinstellungen die betriebsbedingten Kündigungsgründe widerlegen. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte, die Beweislast des Arbeitgebers und wie Sie mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich vorgehen. Handeln Sie schnell, die Klagefrist ist kurz!
kündigungsschutzklage frist berechnen
Die Kündigungsschutzklage ist Ihre wichtigste Waffe gegen eine unwirksame Kündigung. Die Drei-Wochen-Frist (§ 4 KSchG) ist jedoch strikt. Ein Fehler bei der Berechnung kann zum unwiderruflichen Verlust Ihres Kündigungsschutzes führen. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Fristbeginn korrekt ermitteln, Tücken vermeiden und welche Schritte Sie sofort nach Erhalt der Kündigung ergreifen müssen, um Ihre Rechte zu sichern. Handeln Sie entschlossen und rechtzeitig!
kündigungsschutzklage bei fristloser kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Arbeitnehmer haben gute Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Entscheidend ist die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist. Formfehler, fehlende Abmahnungen oder eine unzureichende Interessenabwägung führen häufig zur Unwirksamkeit und eröffnen Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Lohnnachzahlung oder Abfindung.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden transparent kommuniziert. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Bei einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Kontaktieren Sie uns daher sofort nach Erhalt der Kündigung.

Ja, wir beraten Mandanten deutschlandweit. Viele Termine sind auch telefonisch oder per E-Mail möglich.

Reagieren Sie nicht vorschnell. Lassen Sie die Abmahnung von uns prüfen – oft sind diese unberechtigt oder fehlerhaft.

Ja, eine vorbeugende Beratung ist oft sinnvoll, zum Beispiel vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder Aufhebungsvertrags.

Bringen Sie alle relevanten Dokumente mit: Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Lohnabrechnungen, E-Mails – je nach Anliegen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Viele Fälle können außergerichtlich gelöst werden, gerichtliche Verfahren dauern meist 3-6 Monate.

Ja, wir beraten auch englischsprachige Mandanten. Durch unsere internationale Erfahrung können wir auch komplexe Fälle mit Auslandsbezug bearbeiten.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt meist die Anwalts- und Gerichtskosten. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie uns das für Sie tun.

Nicht zwingend. Viele Beratungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Für wichtige Termine ist auch eine persönliche Beratung möglich.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung

Lassen Sie sich nicht entmutigen – wir finden gemeinsam eine Lösung für Ihr arbeitsrechtliches Problem. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung.

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