Ihr Anwalt für Arbeitnehmerrechte

Arbeitsrecht mit Herz und Kompetenz

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit internationaler Erfahrung stehe ich Ihnen bei Kündigung, Abmahnung, Lohnausfall und allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite – bundesweit und mit kostenloser Ersteinschätzung.

Johanna Kröber LL.M.

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit fundierter Expertise und persönlicher Betreuung:

Mit über 15 Jahren Berufserfahrung und internationaler Expertise setzen wir uns mit Herz und Engagement für Ihre Rechte ein. Unsere Kanzlei steht für persönliche Betreuung, schnelle Bearbeitung und transparente Kommunikation.

Warum Kanzlei Kröber & Roth?

fristlose kündigung obwohl bereits ordentlich gekündigt
Auch nach einer ordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn ein neuer wichtiger Grund bekannt wird und die Zwei-Wochen-Frist des § 626 BGB eingehalten ist. Für Arbeitnehmer hat dies erhebliche Folgen: sofortiger Vergütungsstopp, Risiko einer Sperrzeit und dringender Bedarf an schneller rechtlicher Prüfung.
kann arbeitgeber kündigen wenn arbeitnehmer schon gekündigt hat
Auch nach Ihrer eigenen Kündigung kann der Arbeitgeber rechtlich wirksam kündigen. Entscheidend ist, welche Kündigung das Arbeitsverhältnis früher beendet. Besonders fristlose Kündigungen haben starke Folgen für Zeugnis, Sperrzeit und Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer sollten Fristen kennen, rechtliche Prüfung nutzen und strategisch klug reagieren, um Nachteile zu vermeiden.
15 agg entschädigung und schadensersatz höhe
§ 15 AGG ermöglicht Arbeitnehmern bei Diskriminierung Ersatz materieller Schäden und eine angemessene Entschädigung immaterieller Beeinträchtigungen. Die Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Verschulden. Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Wer Fristen verpasst, verliert seine Rechte unwiderruflich – trotz klarer Benachteiligung.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden transparent kommuniziert. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Bei einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Kontaktieren Sie uns daher sofort nach Erhalt der Kündigung.

Ja, wir beraten Mandanten deutschlandweit. Viele Termine sind auch telefonisch oder per E-Mail möglich.

Reagieren Sie nicht vorschnell. Lassen Sie die Abmahnung von uns prüfen – oft sind diese unberechtigt oder fehlerhaft.

Ja, eine vorbeugende Beratung ist oft sinnvoll, zum Beispiel vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder Aufhebungsvertrags.

Bringen Sie alle relevanten Dokumente mit: Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Lohnabrechnungen, E-Mails – je nach Anliegen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Viele Fälle können außergerichtlich gelöst werden, gerichtliche Verfahren dauern meist 3-6 Monate.

Ja, wir beraten auch englischsprachige Mandanten. Durch unsere internationale Erfahrung können wir auch komplexe Fälle mit Auslandsbezug bearbeiten.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt meist die Anwalts- und Gerichtskosten. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie uns das für Sie tun.

Nicht zwingend. Viele Beratungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Für wichtige Termine ist auch eine persönliche Beratung möglich.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung

Lassen Sie sich nicht entmutigen – wir finden gemeinsam eine Lösung für Ihr arbeitsrechtliches Problem. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung.

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