Ihre Rechte nach einer Kündigung

Anwalt für Kündigung

Wurde Ihnen gekündigt? Wehren Sie sich gegen unrechtmäßige Kündigungen und sichern Sie Ihre Ansprüche – bundesweite Beratung vom Fachanwalt

Johanna Kröber

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Professionelle Hilfe bei Kündigung

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fühlen sich ungerecht behandelt? Sind Sie unsicher, ob die Kündigung rechtmäßig ist?

Als Anwalt für Kündigung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und faire Lösungen zu finden. Viele Kündigungen sind fehlerhaft oder unwirksam, ohne dass Betroffene dies erkennen. Eine professionelle Prüfung kann den Unterschied zwischen Jobverlust und Erhalt des Arbeitsplatzes bedeuten. Selbst wenn die Kündigung wirksam ist, bestehen oft Ansprüche auf Abfindung oder andere Kompensationen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung kenne ich alle Tricks der Arbeitgeber und kann Ihre Interessen optimal vertreten. Dabei setze ich auf eine schnelle und zielgerichtete Bearbeitung, denn bei Kündigungen zählt jeder Tag. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Lassen Sie sich nicht entmutigen – oft gibt es mehr Möglichkeiten, als Sie denken.

Unsere Leistungen bei Kündigung

Prüfung der Kündigungswirksamkeit und Kündigungsgründe

Jede Kündigung wird von uns auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Wir analysieren die Kündigungsgründe, die Einhaltung der Fristen und die Beachtung der Formvorschriften. Viele Kündigungen sind fehlerhaft, weil wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wir prüfen, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorliegt und bewerten die Rechtfertigung. Dabei berücksichtigen wir auch den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte wird ebenfalls geprüft. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Unsere Prüfung umfasst auch die Bewertung möglicher Schadensersatzansprüche.

Wenn die Kündigung unwirksam ist, erheben wir Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Dabei beachten wir die kurze Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wir bereiten die Klage sorgfältig vor und sammeln alle erforderlichen Beweise. Vor Gericht vertreten wir Sie kompetent und kämpfen für Ihre Rechte. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung mit den örtlichen Gerichten und Richtern. Wir streben immer eine einvernehmliche Lösung an, sind aber auch bereit, bis zum Ende zu kämpfen. Während des Verfahrens halten wir Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Auch bei wirksamen Kündigungen können oft Abfindungen durchgesetzt werden. Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber über angemessene Abfindungshöhen und günstige Bedingungen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter und Ihre Verdienstmöglichkeiten. Aufhebungsverträge werden vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft. Wir achten auf problematische Klauseln und Nachteile bei Arbeitslosengeld. Verhandlungen führen wir professionell und zielgerichtet. Oft können wir bessere Bedingungen als ursprünglich angeboten durchsetzen. Dabei behalten wir immer Ihre Interessen im Blick und beraten Sie ehrlich über die Vor- und Nachteile.

Nach einer Kündigung müssen verschiedene Fristen beachtet werden. Die wichtigste ist die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Wir beraten Sie umfassend über alle Fristen und Reaktionsmöglichkeiten. Dabei erklären wir Ihnen, welche Schritte wann unternommen werden müssen. Auch die Meldung bei der Arbeitsagentur wird besprochen. Wir helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Unsere Beratung umfasst auch die Bewertung der verschiedenen Optionen und deren Auswirkungen. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele.

Neben der Kündigung selbst bestehen oft weitere Ansprüche gegen den Arbeitgeber. Wir prüfen und setzen Lohnansprüche, Urlaubsabgeltung und andere Vergütungsbestandteile durch. Dabei achten wir auf Überstunden, Provision, Weihnachtsgeld und andere Zusatzleistungen. Oft versuchen Arbeitgeber, diese Ansprüche zu verweigern oder zu kürzen. Wir kennen die Tricks und können Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Auch bei Freistellung während der Kündigungsfrist beraten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Unser Ziel ist es, alle Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Fristlose Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen. Oft sind diese Kündigungen unwirksam, weil die Hürden sehr hoch sind. Abmahnungen sind häufig Vorboten von Kündigungen. Wir prüfen die Berechtigung von Abmahnungen und wehren uns gegen ungerechtfertigte Vorwürfe. Dabei entwickeln wir Strategien, um weiteren Problemen vorzubeugen. Unser Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz zu sichern und Ihr Ansehen zu schützen.

Während des gesamten Kündigungsschutzverfahrens stehen wir Ihnen zur Seite. Wir bereiten Sie auf Gerichtstermine vor und begleiten Sie zu allen Terminen. Dabei erklären wir Ihnen den Ablauf und die zu erwartenden Fragen. Wir verhandeln auch außergerichtlich mit der Gegenseite und suchen nach einvernehmlichen Lösungen. Unser Ziel ist es, das Verfahren erfolgreich und möglichst schnell zu beenden. Dabei behalten wir immer Ihre Interessen und Ziele im Blick.

So gehen wir bei Ihrer Kündigung vor

Sofortige Erstberatung

Kontaktieren Sie uns unverzüglich nach Erhalt der Kündigung. Wir prüfen die Fristen und geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Rechtslage.

Umfassende Prüfung

Wir analysieren die Kündigung detailliert und bewerten alle Erfolgsaussichten. Dabei prüfen wir auch mögliche Abfindungsansprüche und alternative Lösungen.

Rechtliche Schritte

Je nach Situation erheben wir Kündigungsschutzklage oder verhandeln eine einvernehmliche Lösung. Wir vertreten Sie kompetent vor Gericht oder in Verhandlungen.

Ihr Anwalt für Kündigung

Die Kanzlei Kröber & Roth ist auf Kündigungsschutz und Arbeitnehmervertretung spezialisiert. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung habe ich unzählige Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt. Meine internationale Ausbildung und Berufserfahrung ermöglichen es mir, auch komplexe Fälle kompetent zu bearbeiten. Ich kenne die Strategien der Arbeitgeber und kann Sie optimal vor Gericht vertreten. Dabei setze ich auf eine schnelle und zielgerichtete Bearbeitung, denn bei Kündigungen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Videokonferenzen und Telefonberatung machen eine persönliche Anreise meist überflüssig. Unsere Kanzlei steht für transparente Kommunikation und ehrliche Einschätzungen. Wir versprechen nicht das Unmögliche, sondern entwickeln realistische Strategien für Ihren Fall. Durch unsere Spezialisierung auf Arbeitnehmervertretung kennen wir alle Tricks und können Sie optimal schützen.

Warum ein Anwalt bei Kündigung wichtig ist

Ein spezialisierter Anwalt für Kündigung kann den Unterschied zwischen Jobverlust und Arbeitsplatzerhalt bedeuten. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen alle rechtlichen Fallstricke und können Schwächen in der Kündigung erkennen. Durch professionelle Vertretung vor Gericht und in Verhandlungen werden oft bessere Ergebnisse erzielt. Die Drei-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage ist kurz – schnelles Handeln ist entscheidend. Ein erfahrener Anwalt kann auch bei wirksamen Kündigungen oft noch Abfindungen durchsetzen.

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Sie haben nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit. Danach wird die Kündigung automatisch wirksam, auch wenn sie unrechtmäßig war.

Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir beraten Sie transparent über alle Kosten.

Ja, bei Kündigungsschutzverfahren gibt es oft die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Außerdem können wir Erfolgshonorarvereinbarungen treffen.

Kündigungen sind unwirksam, wenn Fristen nicht eingehalten wurden, Formfehler vorliegen oder die Kündigungsgründe nicht ausreichen.

Ja, oft können auch bei wirksamen Kündigungen Abfindungen verhandelt werden. Wir prüfen alle Möglichkeiten für Sie.

Das hängt davon ab, ob Sie freigestellt wurden oder nicht. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten.

Fristlose Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig. Die Hürden sind sehr hoch. Kontaktieren Sie uns sofort.

Ja, Sie sollten sich sofort bei der Arbeitsagentur melden. Wir beraten Sie auch über mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Bringen Sie die Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag, Abmahnungen und alle relevanten Unterlagen mit.

Ja, wir vertreten Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Viele Termine können auch digital stattfinden.