Ihr Arbeitsplatz ist schützenswert

Anwalt für Kündigungs­schutz

Professioneller Kündigungsschutz für Ihren Arbeitsplatz – Fachanwaltliche Beratung bei drohender oder erfolgter Kündigung deutschlandweit

Johanna Kröber

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Effektiver Kündigungsschutz

Befürchten Sie eine Kündigung oder wurde Ihnen bereits gekündigt? Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten und Ihre Rechte durchsetzen?

Kündigungsschutz ist ein komplexes Rechtsgebiet, das fundierte Kenntnisse erfordert. Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte nicht und lassen sich Kündigungen gefallen, die rechtlich unwirksam sind. Als Anwalt für Kündigungsschutz sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie den bestmöglichen Schutz erhalten. Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfangreiche Schutzrechte, die aber nur dann greifen, wenn sie richtig angewendet werden. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich alle Strategien und Tricks, um Ihren Kündigungsschutz optimal durchzusetzen. Dabei berücksichtige ich sowohl den allgemeinen Kündigungsschutz als auch besonderen Schutz für bestimmte Personengruppen. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten können wir Ihren Kündigungsschutz bundesweit gewährleisten. Lassen Sie sich nicht entmutigen – oft haben Sie mehr Rechte, als Sie denken.

Umfassender Kündigungsschutz

Präventive Beratung zum Kündigungsschutz

Vorbeugung ist oft die beste Strategie im Kündigungsschutz. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer und zeigen Ihnen, wie Sie sich vor Kündigungen schützen können. Dabei analysieren wir Ihren Arbeitsplatz und identifizieren potenzielle Risiken. Wir erklären Ihnen, welche Verhaltensweisen zu Kündigungen führen können und wie Sie diese vermeiden. Auch bei ersten Anzeichen von Problemen beraten wir Sie über die richtige Reaktion. Präventive Beratung kann oft teure und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie Ihren Kündigungsschutz stärken können, zum Beispiel durch Betriebsratstätigkeit oder Weiterbildung.

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Wir prüfen, ob Ihr Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz unterliegt. Dabei berücksichtigen wir die Betriebsgröße, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und andere Faktoren. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, bestehen oft andere Schutzrechte. Wir prüfen alle Möglichkeiten und entwickeln die optimale Strategie für Ihren Fall. Dabei berücksichtigen wir auch tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen. Unser Ziel ist es, den bestmöglichen Schutz für Sie zu erreichen.

Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, vertreten wir Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht. Wir erheben Kündigungsschutzklage und kämpfen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln die optimale Verteidigungsstrategie. Vor Gericht argumentieren wir überzeugend und setzen unsere Erfahrung ein. Wir streben immer eine einvernehmliche Lösung an, sind aber auch bereit, bis zum Ende zu kämpfen. Während des Verfahrens halten wir Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden und erklären Ihnen die nächsten Schritte. Unser Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine faire Abfindung zu erreichen.

Verhaltensbedingte Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wehren uns gegen ungerechtfertigte Vorwürfe. Dabei analysieren wir die konkreten Vorwürfe und sammeln entlastende Beweise. Oft sind die Vorwürfe nicht beweisbar oder nicht schwerwiegend genug für eine Kündigung. Wir zeigen auf, dass mildere Mittel wie Abmahnung ausreichend gewesen wären. Auch die Verhältnismäßigkeit der Kündigung prüfen wir kritisch. Unser Ziel ist es, die Kündigung als unwirksam zu erweisen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

Personenbedingte Kündigungen wegen Krankheit oder fehlender Eignung sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Wir prüfen, ob eine negative Prognose berechtigt ist und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Dabei berücksichtigen wir auch die Möglichkeit von Versetzungen oder anderen Lösungen. Bei krankheitsbedingten Kündigungen prüfen wir die Prognose und die Auswirkungen auf den Betrieb. Wir zeigen auf, dass oft mildere Mittel wie Teilzeit oder Versetzung möglich sind. Unser Ziel ist es, alternative Lösungen zu finden und die Kündigung abzuwenden.

Betriebsbedingte Kündigungen sind nur bei echten betrieblichen Erfordernissen zulässig. Wir prüfen, ob die behaupteten Gründe tatsächlich vorliegen und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Dabei analysieren wir die betriebliche Situation und die Sozialauswahl. Oft sind die Gründe nicht ausreichend oder die Sozialauswahl fehlerhaft. Wir decken Schwächen in der Argumentation des Arbeitgebers auf und kämpfen für Ihren Arbeitsplatz. Auch die Möglichkeit von Versetzungen oder anderen Lösungen prüfen wir. Unser Ziel ist es, die Kündigung zu verhindern oder zumindest eine faire Abfindung zu erreichen.

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Jugendvertreter. Wir prüfen, ob Sie unter besonderen Kündigungsschutz fallen und setzen diese Rechte durch. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Verfahrensvorschriften und Fristen. Oft sind Kündigungen von geschützten Personen von vornherein unwirksam. Wir sorgen dafür, dass Ihre besonderen Rechte gewahrt werden und Sie den Schutz erhalten, der Ihnen zusteht.

So schützen wir Ihren Arbeitsplatz

Analyse Ihrer Situation

Wir analysieren Ihre arbeitsrechtliche Situation und bewerten Ihren Kündigungsschutz. Dabei prüfen wir alle relevanten Faktoren und Risiken.

Entwicklung der Schutzstrategie

Basierend auf der Analyse entwickeln wir eine individuelle Strategie zum Schutz Ihres Arbeitsplatzes. Dabei berücksichtigen wir alle rechtlichen Möglichkeiten.

Umsetzung und Vertretung

Wir setzen die Strategie um und vertreten Sie bei allen erforderlichen Maßnahmen. Dabei kämpfen wir konsequent für Ihre Rechte.

Ihre Expertin für Kündigungsschutz

Die Kanzlei Kröber & Roth ist spezialisiert auf Kündigungsschutz und Arbeitnehmervertretung. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung habe ich unzählige Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt. Meine internationale Ausbildung und Berufserfahrung ermöglichen es mir, auch komplexe Fälle kompetent zu bearbeiten. Ich kenne alle Strategien und Tricks im Kündigungsschutz und kann Sie optimal vor Kündigungen schützen. Dabei setze ich auf eine vorausschauende Beratung und präventive Maßnahmen. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Videokonferenzen und Telefonberatung ermöglichen eine flexible Beratung ohne Anreiseaufwand. Unsere Kanzlei steht für kompetente Beratung und engagierte Vertretung. Wir kämpfen mit Herz und Verstand für Ihren Arbeitsplatz. Durch unsere Spezialisierung auf Arbeitnehmervertretung kennen wir alle Fallstricke und können Sie optimal schützen.

Warum professioneller Kündigungsschutz wichtig ist

Professioneller Kündigungsschutz kann Ihren Arbeitsplatz retten und Ihre Existenz sichern. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen alle rechtlichen Möglichkeiten und können Schwächen in Kündigungen erkennen. Durch präventive Beratung können viele Kündigungen vermieden werden. Auch bei erfolgten Kündigungen bestehen oft gute Chancen auf Arbeitsplatzerhalt. Ohne fachkundige Beratung gehen viele Rechte verloren, die bei professioneller Vertretung durchgesetzt werden können.

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

Zulässig sind verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen, aber nur bei Erfüllung strenger Voraussetzungen.

Ja, auch ohne Kündigungsschutzgesetz bestehen Schutzrechte, zum Beispiel bei Diskriminierung oder Willkür.

Besonderer Kündigungsschutz gilt für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte und andere geschützte Personen.

Ein Kündigungsschutzverfahren dauert meist 3-6 Monate, kann aber je nach Komplexität länger dauern.

Auch bei Verlust der Klage können oft noch Abfindungen verhandelt werden. Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten.

Ja, präventive Beratung ist oft sinnvoll, um Kündigungen zu vermeiden und den Arbeitsplatz zu sichern.

Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Ja, bis zur rechtskräftigen Entscheidung besteht das Arbeitsverhältnis fort, außer bei Freistellung.

Ja, wir vertreten Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten und bieten digitale Beratung an.