Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fordert Ihr Arbeitgeber die Rückzahlung von Fortbildungskosten? Sind Sie unsicher, ob eine Rückzahlungsklausel rechtmäßig ist? Weiterbildung ist ein wichtiger Baustein der beruflichen Entwicklung, aber die rechtlichen Regelungen sind komplex. Viele Arbeitgeber nutzen Fortbildungsvereinbarungen, um Mitarbeiter länger zu binden, oft mit unrechtmäßigen Rückzahlungsklauseln. Als Anwalt für Fortbildungskosten kenne ich alle rechtlichen Fallstricke und kann Sie vor unrechtmäßigen Forderungen schützen. Nicht jede Rückzahlungsklausel ist wirksam – viele verstoßen gegen geltendes Recht und sind unwirksam. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer oft Anspruch auf Weiterbildung und Kostenübernahme, ohne dies zu wissen. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kann ich beurteilen, ob Fortbildungsvereinbarungen rechtmäßig sind und Ihre Interessen durchsetzen. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten können wir Ihnen bundesweit helfen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – oft sind die Forderungen unberechtigt und können erfolgreich abgewehrt werden.
Wir prüfen alle Fortbildungsvereinbarungen und Rückzahlungsklauseln auf ihre Rechtmäßigkeit. Dabei analysieren wir die konkreten Vereinbarungen und bewerten sie nach aktuellem Recht. Viele Rückzahlungsklauseln sind unwirksam, weil sie zu pauschal formuliert sind oder unverhältnismäßig hohe Rückzahlungen vorsehen. Wir prüfen auch, ob die Fortbildung tatsächlich im Interesse des Arbeitnehmers lag oder primär dem Arbeitgeber diente. Die Bindungsdauer und Rückzahlungsmodalitäten werden kritisch bewertet. Auch die Höhe der Fortbildungskosten und deren Berechtigung prüfen wir. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten einer Abwehr. Dabei berücksichtigen wir auch die aktuelle Rechtsprechung und Änderungen im Arbeitsrecht.
Wenn Arbeitgeber unrechtmäßige Rückforderungen stellen, wehren wir diese ab. Wir prüfen die Berechtigung der Forderung und weisen unbegründete Ansprüche zurück. Dabei argumentieren wir rechtlich fundiert und nutzen alle Schwächen in der Argumentation des Arbeitgebers. Wir zeigen auf, warum die Rückzahlungsklausel unwirksam ist oder die Voraussetzungen für eine Rückzahlung nicht erfüllt sind. Oft können wir durch fundierte Argumentation erreichen, dass die Forderung zurückgenommen wird. Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, sind wir auch bereit, vor Gericht zu gehen. Unser Ziel ist es, Sie vor unrechtmäßigen Zahlungen zu schützen.
Arbeitnehmer haben oft Anspruch auf Weiterbildung und Kostenübernahme. Wir prüfen, ob solche Ansprüche bestehen und setzen sie durch. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Wir zeigen dem Arbeitgeber auf, warum er zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Oft können wir durch Verhandlungen erreichen, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Auch bei bereits bezahlten Fortbildungen können manchmal Erstattungsansprüche bestehen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Weiterbildung zu ermöglichen und die Kosten fair zu verteilen.
Fortbildungsvereinbarungen enthalten oft Regelungen zu Kündigungsfristen und Bindungszeiten. Wir beraten Sie über die Auswirkungen dieser Regelungen und deren Rechtmäßigkeit. Dabei erklären wir, wie sich die Vereinbarungen auf Ihre Flexibilität auswirken und welche Konsequenzen ein Jobwechsel haben kann. Wir prüfen auch, ob die Bindungszeiten angemessen sind und der Fortbildung entsprechen. Zu lange Bindungszeiten können unwirksam sein. Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und beraten Sie über die beste Strategie. Unser Ziel ist es, Ihnen größtmögliche Flexibilität zu erhalten.
Wir führen Verhandlungen mit Arbeitgebern über Fortbildungskosten und Rückzahlungsmodalitäten. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung und Verhandlungskompetenz. Wir suchen nach fairen Lösungen, die beide Seiten berücksichtigen. Oft können wir Kompromisse erreichen, wie reduzierte Rückzahlungsbeträge oder flexible Zahlungsmodalitäten. Wir argumentieren sachlich und zeigen dem Arbeitgeber die Vorteile einer einvernehmlichen Lösung auf. Dabei berücksichtigen wir auch die Interessen des Arbeitgebers und suchen nach Win-Win-Situationen. Unser Ziel ist es, für alle Beteiligten akzeptable Lösungen zu finden.
Vor Abschluss von Fortbildungsvereinbarungen beraten wir Sie über die Risiken und Chancen. Wir prüfen die Vereinbarungen und identifizieren problematische Klauseln. Dabei zeigen wir Ihnen auf, welche Konsequenzen die Vereinbarung haben kann und welche Alternativen bestehen. Wir verhandeln auch mit dem Arbeitgeber über bessere Bedingungen. Präventive Beratung kann spätere Probleme vermeiden und Ihnen bessere Konditionen verschaffen. Wir sorgen dafür, dass Sie informiert entscheiden können. Unser Ziel ist es, Ihnen die Weiterbildung zu ermöglichen, ohne unnötige Risiken einzugehen.
Wenn außergerichtliche Verhandlungen nicht erfolgreich sind, gehen wir gerichtlich vor. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten um Fortbildungskosten und kämpfen für Ihre Rechte. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und setzen unsere Erfahrung ein. Vor Gericht argumentieren wir überzeugend und sammeln alle erforderlichen Beweise. Wir bereiten den Fall sorgfältig vor und entwickeln die optimale Strategie. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unrechtmäßige Forderungen abzuwehren. Dabei berücksichtigen wir auch die Kosten und Risiken des Verfahrens.
Wir analysieren alle Fortbildungsvereinbarungen und Rückzahlungsklauseln und bewerten deren Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit.
Basierend auf der Analyse entwickeln wir eine Strategie zur Abwehr unrechtmäßiger Forderungen oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir setzen die Strategie durch Verhandlungen oder gerichtliche Schritte um und vertreten Sie kompetent in allen Verfahren.
Die Kanzlei Kröber & Roth ist spezialisiert auf Arbeitnehmervertretung und komplexe arbeitsrechtliche Fragen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung habe ich unzählige Fälle zu Fortbildungskosten erfolgreich bearbeitet. Meine internationale Ausbildung und Berufserfahrung ermöglichen es mir, auch komplexe Weiterbildungsvereinbarungen kompetent zu bewerten. Ich kenne alle Tricks und Fallen in Fortbildungsvereinbarungen und kann Sie optimal schützen. Dabei setze ich auf eine gründliche Analyse und fundierte Argumentation. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Digitale Vertragsanalyse und Telefonberatung machen eine persönliche Anreise meist überflüssig. Unsere Kanzlei steht für kompetente Beratung und engagierte Vertretung. Wir kämpfen für Ihr Recht auf faire Behandlung bei Fortbildungskosten. Durch unsere Spezialisierung auf Arbeitnehmervertretung kennen wir alle Fallstricke und können Sie optimal unterstützen.
Professionelle Beratung kann Sie vor hohen Rückzahlungen schützen und Ihre Rechte durchsetzen. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen die komplexen Regelungen und können unwirksame Klauseln erkennen. Ohne fachkundige Hilfe zahlen viele Arbeitnehmer unrechtmäßige Forderungen oder verzichten auf berechtigte Ansprüche. Frühzeitige Beratung kann spätere Probleme vermeiden und bessere Konditionen sichern. Eine professionelle Vertretung kann oft bessere Ergebnisse erzielen als Eigenverhandlungen.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ich kann die Rechtsanwältin nur wärmstens empfehlen! Sie ist äußerst kompetent, professionell und immer freundlich im Umgang. Besonders beeindruckend ist ihre ständige Erreichbarkeit – sie ist zeitlich flexibel und immer für ihre Mandanten da, egal zu welcher Tageszeit. Das gibt einem ein sehr gutes Gefühl, in guten Händen zu sein, da man sich auf ihre Unterstützung verlassen kann, wann immer man sie braucht. Ihre klare Kommunikation und schnelle Reaktionszeit haben den gesamten Prozess deutlich erleichtert. Ich bin äußerst zufrieden mit ihrer Arbeit und würde sie jederzeit wieder kontaktieren. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Bewertung von anwalt.de
Ich bin Frau Kröber sehr dankbar für ihre großartige Unterstützung. Noch am selben Tag stand sie mir telefonisch zur Seite, als es um die schwierige Situation rund um die Kündigung nach meiner Elternzeit ging. Frau Kröber ist äußerst zuverlässig, jederzeit erreichbar und setzt sich mit großem Engagement für ihre Mandant:innen ein. Dank ihrer Unterstützung haben wir den Fall vor Gericht gewonnen, dafür mein herzlichster Dank! Ich kann Frau Kröber uneingeschränkt und mit bestem Gewissen weiterempfehlen.
Bewertung von anwalt.de
Frau Kröber hat mich im Rechtsstreit mit meinem alten Arbeitgeber vertreten. Das hat sie überragend gemacht! Von Kommunikation bis zum aufsetzen von Schreiben war alles bei Frau Kröber überragend. Ich war noch meine Emails an Checken, da war Frau Kröber schon fertig mit der Klage. Ich kann mit besten Gewissen Frau Kröber weiter empfehlen und würde jederzeit wieder kommen. Vielen Dank für Ihre Arbeit Sie waren wirklich die beste Anwältin die ich je hatte.
Bewertung von anwalt.de
Frau Kröber hat mich bei meinen Ausstiegsverhandlungen hervorragend beraten und ist fachlich super aufgestellt. Auch was die soziale Kompetenz angeht, ist Frau Kröber eine Bank. Gerade bei so hochemotionalen Themen, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, oder Aufhebungsvertragsverhandlungen und andere Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, ist das ein für mich wichtiger Faktor, den Frau Kröber jederzeit mit berücksichtigt hat. Sollte ich jemals wieder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht benötigen, ist Frau Kröber mein erster Ansprechpartner. Herzlichen Dank für die jederzeit sehr gute Unterstützung, liebe Frau Kröber.
Bewertung von anwalt.de
Bei großen Problemen mit meinem Arbeitgeber, benötigte ich dringend rechtlichen Beistand. Frau Kröber stand mir noch am gleichen Tag telefonisch zur Seite und beruhigte mich auf sehr menschliche Weise, wofür ich ihr sehr dankbar bin. In dem gesamten Zeitraum wurde ich fantastisch beraten und begleitet. Frau Kröber ist unglaublich kompetent und authentisch, sie hat durch ihren Ehrgeiz sogar ein besseres Ergebnis erzielt als wir gehofft haben. Wir werden bei Problemen immer wieder die Kanzlei aufsuchen. Wir sind ihr für alles unglaublich dankbar und möchten uns einfach auf diesem Wege nochmals bedanken.
Bewertung von anwalt.de
Ich bin äußerst dankbar für die hervorragende Unterstützung durch Frau Kröber. Sie hat mich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Angelegenheit gegenüber meinem Arbeitgeber mit höchster Effizienz vertreten. Ihre Professionalität und Expertise waren dabei wirklich beeindruckend. Besonders hervorheben möchte ich ihre Erreichbarkeit – sie war stets für mich da und hat sich umgehend um jede Frage und jedes Anliegen gekümmert. Darüber hinaus hat sie mit viel Einfühlungsvermögen agiert und mir das Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Dank ihrer Unterstützung konnte ich diese Herausforderung erfolgreich meistern. Ich kann Frau Kröber uneingeschränkt weiterempfehlen!
Bewertung von anwalt.de
Nur wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel besteht und deren Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Klauseln sind unwirksam.
Die Bindungsdauer muss angemessen sein und der Fortbildung entsprechen. Meist sind 2-5 Jahre je nach Wert der Fortbildung angemessen.
Nein, wenn der Arbeitgeber kündigt, entfällt meist die Rückzahlungspflicht, außer Sie haben einen wichtigen Grund für die Kündigung gegeben.
Erfasst werden können direkte Kosten wie Kursgebühren, Reisekosten und Materialkosten. Lohnfortzahlung ist meist nicht erfasst.
Ja, wenn die Vereinbarung unwirksam ist oder unter Täuschung/Zwang zustande kam, kann sie angefochten werden.
Das hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen ab. Oft bestehen Ansprüche auf Bildungsurlaub.
Bei vorzeitigem Ausscheiden reduziert sich die Rückzahlungspflicht meist anteilig je nach bereits abgeleisteter Bindungszeit.
Ja, unwirksame Klauseln können gerichtlich angegriffen werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten für Sie.
Rückforderungen verjähren nach drei Jahren. Der Arbeitgeber muss die Forderung rechtzeitig geltend machen.
Ja, oft können Ratenzahlungen vereinbart werden. Wir verhandeln für Sie über angemessene Zahlungsmodalitäten.
Johanna Kröber
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to