Diskriminierung am Arbeitsplatz: Ihre Rechte durchsetzen

Erfahren Sie, wie Sie sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen Diskriminierung wehren können. Wir zeigen Ihnen, wann eine Diskriminierung vorliegt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen. Jetzt informieren und schützen!

diskriminierung am arbeitsplatz

Das Wichtigste im Überblick

Wenn Diskriminierung den Arbeitsalltag bestimmt

Diskriminierung am Arbeitsplatz kann viele Gesichter haben: Eine nicht nachvollziehbare Absage bei der Bewerbung, die überraschende Beförderung eines weniger qualifizierten Kollegen oder verletzende Äußerungen von Vorgesetzten aufgrund der Herkunft oder des Geschlechts. Was viele Betroffene nicht wissen: Sie müssen solche Benachteiligungen nicht einfach hinnehmen. Das deutsche Recht bietet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wirksame Instrumente, um sich gegen Diskriminierung zu wehren. Die Kanzlei Kröber & Roth aus Mülheim an der Ruhr unterstützt Sie bundesweit dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und sich erfolgreich gegen jede Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren.

Schnelle Hilfe nötig? Vereinbaren Sie jetzt Ihre Ersteinschätzung mit Fachanwältin Johanna Kröber, LL.M.

Wann liegt rechtlich eine Diskriminierung vor?

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne liegt nach § 1 AGG vor, wenn Sie wegen eines oder mehrerer der folgenden geschützten Merkmale benachteiligt werden:

  • Alter (sowohl „zu jung“ als auch „zu alt“)
  • Geschlecht (einschließlich Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck)
  • Ethnische Herkunft und rassistische Zuschreibungen
  • Religion oder Weltanschauung (auch das Fehlen religiöser Überzeugungen)
  • Sexuelle Identität (heterosexuelle, homosexuelle, bisexuelle Orientierung)
  • Behinderung (auch chronische Erkrankungen und HIV-Infektion)

Diese Merkmale sind abschließend im AGG aufgeführt. Die Benachteiligung kann dabei in verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses auftreten: Bei der Stellenausschreibung, im Bewerbungsverfahren, bei Einstellung und Beförderung, bei den Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsentgelt sowie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das AGG unterscheidet in §§ 3 und 7 zwischen verschiedenen Formen der Diskriminierung. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn Sie direkt wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt werden – etwa wenn Ihnen explizit wegen Ihres Alters eine Beförderung verweigert wird oder wenn Sie als Frau bei gleicher Qualifikation ein geringeres Gehalt erhalten als Ihre männlichen Kollegen. Eine mittelbare Diskriminierung ist dagegen gegeben, wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personengruppen besonders benachteiligen. Ein Beispiel wäre die Anforderung „perfekter Deutschkenntnisse“ für eine Stelle als Reinigungskraft, die Menschen mit Migrationshintergrund unverhältnismäßig stark benachteiligt. Auch Belästigungen, wie herabwürdigende Bemerkungen oder die Schaffung eines feindlichen Umfelds, sowie sexuelle Belästigungen fallen unter den Diskriminierungsschutz des AGG. Die Anweisung zur Diskriminierung ist ebenfalls verboten, selbst wenn die angewiesene Person der Anweisung nicht Folge leistet.

Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg

Der erste und wichtigste Schritt bei einer vermuteten Diskriminierung ist die sorgfältige Dokumentation aller Vorfälle. Notieren Sie:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls
  • Beteiligte Personen und Zeugen
  • Den genauen Ablauf und wörtliche Äußerungen
  • Ihre unmittelbare Reaktion
  • Mögliche Beweise wie E-Mails oder Chatnachrichten

Unsicher, ob eine Diskriminierung vorliegt? Lassen Sie Ihren Fall von unserer Expertin prüfen!

Fristen beachten – Zeit ist ein kritischer Faktor

Eine der größten Herausforderungen im AGG sind die sehr kurzen Fristen. Betroffene müssen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von der Diskriminierung Kenntnis erlangen. Verpassen Sie diese Frist, können Ihre Ansprüche verfallen. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend.

Ihre Rechte und Ansprüche nach dem AGG

Bei einer nachgewiesenen Diskriminierung stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Schadensersatz für materielle Schäden
  • Entschädigung für immaterielle Schäden
  • Beseitigung der Benachteiligung
  • Unterlassung weiterer Diskriminierungen

Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt von Fachanwältin Kröber prüfen – bundesweit und zeitnah!

Professionelle Unterstützung durch erfahrene Fachanwälte

Die Durchsetzung von AGG-Ansprüchen erfordert juristisches Fachwissen und Erfahrung. Die Kanzlei Kröber & Roth verfügt durch ihre bundesweite Tätigkeit über umfangreiche Expertise in der erfolgreichen Behandlung von Diskriminierungsfällen. Fachanwältin Johanna Kröber, LL.M. und ihr Team:

  • Prüfen Ihren Fall sorgfältig auf Erfolgschancen
  • Entwickeln eine individuelle Strategie
  • Verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber
  • Setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch

So gehen wir vor

  1. Erstgespräch: In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
  2. Strategieentwicklung: Wir erarbeiten gemeinsam die beste Vorgehensweise für Ihren individuellen Fall.
  3. Dokumentation: Alle relevanten Vorfälle werden rechtssicher dokumentiert.
  4. Durchsetzung: Je nach Situation verhandeln wir außergerichtlich oder vertreten Sie vor Gericht.

Handeln Sie rechtzeitig!

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist keine Lappalie, sondern ein ernstzunehmender Rechtsverstoß. Je früher Sie sich professionelle Unterstützung holen, desto besser sind Ihre Chancen, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen. Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstützt Sie Johanna Kröber, LL.M. dabei, die richtigen Schritte einzuleiten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind bundesweit für Sie tätig!

Häufig gestellte Fragen

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Sie wegen eines geschützten Merkmals (Alter, Geschlecht, Herkunft etc.) benachteiligt werden. Die Benachteiligung muss nicht absichtlich erfolgen.

Wir informieren Sie transparent über alle Kosten. Häufig greift Ihre Rechtsschutzversicherung. In vielen Fällen können die Kosten auch mit der Gegenseite verhandelt werden.

Hilfreich sind alle Dokumente, E-Mails, Zeugenaussagen oder andere Belege, die die Diskriminierung dokumentieren. Das AGG sieht Beweiserleichterungen vor – Sie müssen die Diskriminierung nur glaubhaft machen.

Das AGG verbietet ausdrücklich Benachteiligungen wegen der Wahrnehmung von Rechten. Eine Kündigung aufgrund einer Beschwerde wäre rechtswidrig.

Die Dauer variiert. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Wochen erzielt werden, während gerichtliche Verfahren meist mehrere Monate dauern.

Dokumentieren Sie den Vorfall und lassen Sie prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Diskriminierung vorliegen. Entschädigungsansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.

Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls.

Nein, Sie können sich direkt an einen Anwalt wenden. Eine innerbetriebliche Beschwerde kann aber in manchen Fällen sinnvoll sein.

Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten: Beratungshilfe beim Amtsgericht, Prozesskostenhilfe bei Gerichtsverfahren oder Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.

Im ersten Beratungsgespräch können Ihre Optionen vertraulich besprochen werden. Für die konkrete Rechtsdurchsetzung müssen Sie jedoch in der Regel persönlich auftreten.

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